Wohngemeinschaft
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist ein alternatives Versorgungsmodell zum Alten- und Pflegeheim.
Das Ziel des gemeinschaftlichen Zusammenlebens besteht darin, jedem einzelnen der Gemeinschaftsangehörigen mit Hilfe der anderen Bewohner und koordinierter Inanspruchnahme von Drittleistungen solange als möglich ein eigenständiges Leben in eigener Häuslichkeit zu ermöglichen.
Um der Isolation des Einzelnen entgegenzuwirken leben die Gemeinschaftsmitglieder in einer familiären Atmosphäre zusammen. Die Wohngemeinschaft besteht aus kleinen überschaubaren Gruppen von 6 bis 7 Bewohnern.
Jedes Mitglied mietet sein eigenes Zimmer, welches er nach Belieben mit seinen eigenen Möbeln einrichtet. Zur Schaffung eines vertrauten Rahmens gehört auch die Ausstattung der Gemeinschaftsräume mit Einrichtungsgegenständen, die den Bewohnern vertraut sind, sofern alle anderen Bewohner damit einverstanden sind und diese keine Hindernisse darstellen.
Anforderungen an den betreuenden ambulanten Pflegedienst:
Bei der Pflegeplanung und deren Umsetzung werden die Gewohnheiten und die Biografie der einzelnen Bewohner berücksichtigt. Dadurch wird eine individuelle Versorgung gesichert
Der Pflegedienst und deren Pflegedienstleitung sind für die ordnungsgemäße Versorgung aller pflegerischen Maßnahmen nach SGB XI und SGB V verantwortlich. Der Pflegedienst gewährleistet eine 24-Stunden Betreuung der Wohngemeinschaft und eine ständige Erreichbarkeit einer examinierten Pflegekraft. Die Qualifikation der Pflegekräfte entspricht den zu verrichtenden Pflegeleistungen. Die Einsatzplanung des Pflegepersonals übernimmt der Pflegedienst. Der Pflegedienst arbeitet eng mit behandelnden Ärzten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten usw. zusammen. Der Pflegedienst ermöglicht ein festes Pflegeteam um ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Pflegepersonal und Bewohnern zu schaffen.
Der Pflegedienst gewährleistet eine ständige Fort- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter.
Um für ein konfliktfreies und entspanntes Wohnklima zu sorgen arbeiten die Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes eng mit den Bewohnern und deren Angehörigen bzw. Betreuern und mit dem Vermieter zusammen.